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Hausordnung


1- Bei der Ankunft müssen sich die Gäste, wie gesetzlich vorgeschrieben, ausweisen, und alle zur Zuweisung eines Bungalows bzw. Zeltplatzes notwendigen Anweisungen erledigen.

2- Innerhalb der Anlage istder Fahrzeugverkehr und das Abstellen von Fahrzeugen verboten. Der Fahrzeugverkehr ist lediglich bei Ankunft und Abreise der Gäste erlaubt, um das Aus- bzw. Beladen des Fahrzeuges zu ermöglichen. Jeglicher Verkehr ist immer zwischen 14,00 Uhr und 1600 Uhr und nach 23,00 Uhr verboten.

3- Von 14,00 Uhr bis 16,00 Uhr und von 24,00 Uhr bis 7,00 Uhr ist Ruhezeit; daher sind in diesen Zeiträumen der Autoverkehr sowie das Fernsehen und Radiohören und jeglicher anderer Lärm verboten.

4- Die Direktion haftet nicht für das Abhandenkommen der Gegenstände, die nicht zur Aufbewahrung abgegeben wurden.

5- Die Direktion haftet für die elektrische Anlage nur bis zur Steckdose. Angeschlossen werden nur Zelte und Campingwagen mit angemessenem Anschluss (laut CEI-Norm), und nur nach dem Ermessen unserer Techniker. Der Gebrauch von Elektrogeräten, wie z.B. Fön oder Elektroherd, am Zeltplatz ist aufgrund der Spannung nicht möglich.

6- Es sind nur kleine Hunde erlaubt, die immer an der Leine geführt werden müssen und für die eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss. Für den Hund müssen 25,00 Euro bezahlt werden; Sie erhalten gratis 10 Einweg-Schaufeln. Hunde sind in den Gemeinschaftsräumen und am Strand nicht zugelassen.

7- Besucher unserer Gäste haben keinen Zutritt; die Direktion kann aber bei Bezahlung eines Tagespreises Ausnahmen machen, ausgenommen in der Hochsaison.

8- Im Monat August sind keine Pendler zugelassen.

9- Öffnungszeiten der Direktion: 8,30 Uhr bis 13,00 Uhr und 16,00 Uhr bis 20,00 Uhr.
Öffnungszeiten der Rezeption: 8,00 Uhr bis 22,00 Uhr.

10- Fahrrad- und Motorradverkehr sind strengstens verboten (ausgenommen Dienstfahrzeuge)

11- Der Autoparkplatz befindet sich innerhalb der Anlage und wird nicht bewacht. Die Direktion haftet nicht für eventuelle Schäden, die von Unbekannten an den Fahrzeugen verursacht werden.

12- Bei mehr als einem Auto pro Gruppe muss ein Zuschlag von 3,00 € pro Tag bezahlt werden.

13- Im Falle einer Kündigung: Erfolgt die Kündigung binnen 30 Tagen vor dem vereinbarten Anreisetag, wird die Anzahlung abzüglich der Reservierungskosten (26,00 €) zurückerstattet. Erfolgt die Kündigung 29 bis 15 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag, werden 50% der Anzahlung abzüglich der Reservierungskosten (26,00 €) zurückerstattet. Bei Kündigungen binnen 14 bis 2 Tagen vor dem vereinbarten Anreisetag gibt es keine Rückerstattung. Bei frühzeitig abgebrochenem Aufenthalt erfolgt keine Rückerstattung.








 
 

 

 

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